Teilnahmebedingungen für die Auktion des ZVW

Für die Teilnahme an der ZVW Auktion des Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG, Albrecht-Villinger-Straße 10, 71332 Waiblingen (im Folgenden ZVW). Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Auktionsplattform und das Bieterverfahren. Vertragspartner für den Kauf der Ware, wird der jeweilige Anbieter der Produktes und nicht der ZVW

1. Leistung des ZVW

Der ZVW ist als technischer Betreiber der Plattform für den ordnungsgemäßen Ablauf der Auktion zuständig. Auf der Plattform www.zvw-auktion.zvw.de kann der registrierte Nutzer im Rahmen eines Bieterverfahrens einen Vertrag über den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abschließen.

Vertragspartner wird der jeweilige Anbieter der Ware oder Dienstleistung (im Folgenden Produkt) auf der Plattform www.zvw-auktion.zvw.de.

Mit Erteilung des Zuschlages wird dem Nutzer als Käufer ein Zertifikat in Form eines Gutscheines übergeben, das ihn berechtigt, das von ihm ersteigerte Produkt im Ladengeschäft des Anbieters abzuholen und das Eigentum an diesem Gegenstand zu erwerben.

Es sind keine weiteren Zahlungen für den erworbenen Artikel, nötig. Lediglich für den Fall, dass der Nutzer als Käufer, den Artikel zugeschickt bekommen möchte, können Dritte beauftragt werden und zusätzliche Kosten anfallen. Diese ist über den Vertragspartner zu klären, bei dem Sie das Produkt erwerben.

2. Registrierung und Zuteilung eines Benutzerkontos

Die Registrierung als Nutzer ist Voraussetzung, um an der Auktion teilzunehmen. Es dürfen sich nur Verbraucher und natürliche Personen, die Volljährig sind als Teilnehmer an der Auktion registrieren. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.

Die Anmeldung zur Nutzung erfolgt durch Eröffnung eines Benutzer Kontos. Mit der Anmeldung stellt der Nutzer einen Antrag auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Auktionsplattform. Mit Zuweisung des Nutzerkontos durch ZVW kommt ein Nutzungsvertrag zustande.

Bei der Anmeldung sind die angeforderten Daten wahrheitsgemäß, vollständig und richtig anzugeben. Das Passwort ist geheim zu halten und muss mindestens 8 Zeichen beinhalten, idealerweise bestehen aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen. Die Weitergabe des Passwortes an Dritte ist unzulässig. Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar.

Bei der Änderung seiner persönlichen Daten ist der Nutzer verpflichtet diese unverzüglich an den ZVW mitzuteilen.

ZVW behält sich vor, Nutzer die bereits ein Produkt ersteigert haben, es dabei aber zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, von der weiteren Auktion durch sperren des Benutzerkontos auszuschließen.

3. Zustandekommen des Vertrages

Das von einem Anbieter auf der Auktions-Plattform eingestellte Produkt, stellt gleichzeitig ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über dieses Produkt ab. Der Anbieter bestimmt Startpreis (Mindestpreis), das Angebot des Anbieters steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.

ZVW handelt gegenüber dem Nutzer als Empfangsbote des Anbieters und ist zur Einziehung des Kaufpreises für den Anbieter berechtigt. Ein Kaufvertrag über den Gutschein für die Ware kommt nur zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande.

Bei der Auktionen nimmt der Nutzer das Angebot durch Abgabe seines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Nutzer nach Ablauf der Angebotsdauer der Nutzer mit dem höchsten Gebot ist. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Nutzer während der Auktion ein höheres Gebot abgibt.

Wird ein Produkt vor Beginn der Auktion aus der Plattform genommen, besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages.

Der Vertrag verpflichtet den Kunden das Produkt beim Anbieter abzuholen. Die Anbieter haben Ihre Ladengeschäfte alle im Verbreitungsgebiet des ZVW.

4. Durchführung des Gebotes

Für die Auktion eines jeden Produktes gibt es einen Zeitraum, in dem Sie bieten können. Für die Anfangs- und Schlusszeit ist die Uhr auf der Auktionswebsite maßgeblich. Angebote können nur innerhalb der dort angegeben Frist abgegeben werden.

Wir informieren Sie im Rahmen des Nutzungvertrages kurz vor Ende einer Auktion per E-Mail über die verbleibende Auktionszeit für die von Ihnen ausgewählten Produkte, damit Sie entscheiden können, ob Sie weiter bieten möchten oder nicht mehr weiter an der Auktion teilnehmen wollen. In dem Bereich Mein Konto – Auktionseinstellungen können Sie diese Information unterbinden.

Neben dem manuellen Gebot, mit dem Sie den aktuellen Preis um mindestens ein Euro überbieten müssen. Neben dem manuellen Gebot haben Sie die Möglichkeit einen technischen Assistenten einzurichten, bei dem Sie ein Höchstgebot angeben, das nicht überschritten wird. Wird Ihr Höchstgebot im Laufe der Auktion überschritten, sind Sie als Bieter ausgeschieden. Ist Ihr Gebot das Höchste bekommen Sie mit Ablauf der Auktion den Zuschlag.

Nach dem Ende der Auktion erhält der Käufer automatisch eine Kaufbestätigung eingeblendet sowie eine zusätzlich Bestätigung per E-Mail, in der der Käufer nochmals über den Vertragsabschluss mit dem Anbieter informiert und aufgefordert wird, den Artikel durch Überweisung auf das angegebene Konto des ZVW zu bezahlen.

5. Vergütung und Übergabe des Gutscheinzertifikats

Für die Nutzung der Plattform entstehen für den Nutzer keine gesonderten Gebühren. Soweit der Nutzer den Zuschlag erhält, ist der Nutzer zur Vorkasse verpflichtet. Der Kaufpreis ist per Überweisung oder PayPal zu zahlen.

Der Nutzer erwirbt ein Gutscheinzertifikat über das dort genannte Produkt. Der Gutschein wird vom ZVW ausschließlich in digitaler Form erteilt. Mit Zahlungseingang, wird unverzüglich das Gutscheinzertifikat ausgestellt und an den Nutzer per E-Mail übersendet. Eine Auszahlung des Gutscheins in bar ist nicht möglich. Der Weiterverkauf des Gutscheines ist untersagt. Das Gutscheinzertifikat hat eine Gültigkeit von 12 Monaten.

Sie sind zur vollständigen Zahlung innerhalb von fünf Werktagen nach Benachrichtigung durch den ZVW verpflichtet. Wenn ein Nutzer nicht kontaktiert werden kann oder wenn die Zahlung innerhalb 5 Werktagen nicht bei uns eingetroffen ist, behält sich ZVW das Recht vor, von dem Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls den entstandenen Schaden gelten zu machen.

Der Gutschein ist übertragbar. Der Anbieter kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber des Gutscheins leisten. Das gilt aber nicht, wenn wir Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der fehlenden Vertretungsberechtigung oder der Geschäftsunfähigkeit des Inhabers haben.

Der Anspruch aus dem Gutschein verjährt in 3 Jahren beginnend mit dem Ende des Jahres in dem der Gutschein erworben wurde.

6. Haftung

Der ZVW haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

ZVW haftet durch Vertreter und Erfüllungsgehilfen für verursachte fahrlässige Verletzungen von Kardinalpflichten aus dem Vertrag auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, auf deren Erfüllung der Nutzer bei Abschluss des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf und ohne das Vertrauen auf die Erfüllung dieser Pflichten ein Durchschnittlich verständiger Nutzer den Vertrag nicht abgeschlossen hätte.

7. Widerruf

Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Belehrung zum Widerruf finden Sie hier.

8. Informationen zur Online-Streitbeilegung und Streitbeilegungsverfahren

Die EU-Kommission stellt unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung, um Streitigkeiten aus einem Vertrag mit einem Verbraucher außergerichtlichen beilegen zu lassen.

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach § 36 VSBG vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und werden daran auch nicht teilnehmen, da wir mögliche Streitigkeiten mit unseren Kunden in direktem Kontakt lösen wollen.

9. Datenschutz, Gerichtsstand

Um zu erfahren, wie wir Ihre Daten verarbeiten, verweisen wir auf unsere Hinweise zum Datenschutz.

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Für Verbraucher aus dem EU-Ausland gelten zusätzlich die verbraucherschützenden Bestimmungen des EU-Landes in dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat.

ZVW kann sich zur Erfüllung seiner Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag Dritter bedienen.